Viele Bürger nutzen die Möglichkeit, das Einkommen durch einen kleinen Zusatzverdienst oder Nebenjob aufzubessern. Dazu findet man eine Reihe von Angeboten, angefangen als Zusteller von Zeitungen und Katalogen über Kurierfahrer bis hin zum Fahrgastzaehler in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Aufgabe eines Fahrgastzaehlers besteht im Erfassen und Dokumentieren von Ein-, Um- und Ausstiegen in Bahnen und Bussen zu festgelegten Zeiten. Fahrgastzaehler führen im Rahmen der Tätigkeit auch Befragungen bei den Fahrgästen bezüglich der Nutzung der Verkehrsmittel durch. Der Sinn dieser Tätigkeit besteht darin, einerseits die Auslastung der Verkehrsmittel festzustellen und andererseits das Angebot an Fahrverbindungen den Bedürfnissen der Fahrgäste anzupassen und gegebenenfalls zu erweitern.
Fahrgastzähler benötigen für die Ausübung der Tätigkeit zwar keine besondere Ausbildung oder Fachliteratur, sollten aber über die nötige Ortskenntnis verfügen sowie die einzelnen Tarife kennen. Wird die Tätigkeit im Rahmen eines selbstständigen Gewerbes ausgeübt, sollte man allerdings über die geltenden Gesetze Bescheid wissen. In einschlägigen Fachbüchern wird beschrieben, was bei der Ausübung einer Nebentätigkeit oder eines Gewerbes zu beachten ist.
Schwerpunkte sind in erster Linie die Themen Arbeitsrecht und Steuern. Letzteres ist vor allem für denjenigen interessant, der die Tätigkeit selbstständig, also im Rahmen eines Gewerbes, ausübt und somit jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss. Erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in Form einer Anstellung, etwa mit Arbeitsvertrag, sollte man sich anhand entsprechender Fachliteratur über die Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer informieren. Dazu gehören die allgemeingültigen Regeln in Bezug auf Arbeitszeit, Urlaub, Entlohnung, Verdienstausfall bei Krankheit usw. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeit wie z. B. die des Fahrgastzaehlers nebenbei zu einem Hauptjob ausgeübt wird.